Fachanwalt für Strafrecht

Im Strafrecht gilt das besondere Interesse von Herrn
Rechtsanwalt Kirpes den Kapitaldelikten wie Mord und Totschlag, den Sexualstraftaten und den Körperverletzungsdelikten, also den Straftaten, die zumeist aus persönlichen Beziehungen zwischen Täter und Opfer entstehen.
Hier interessiert Herrn Rechtsanwalt Kirpes auch und
vor allem der psychologische Hintergrund der jeweiligen Tat - vorausgesetzt, es gelingt den Ermittlungsbehörden, den erhobenen Vorwurf auch zu beweisen.

Er verteidigt aber auch ebenso gerne im Bereich
des Betäubungsmittelstrafrechts und der Eigentumsdelikte.

Prinzipiell rät er allen, die diese Seite lesen grund-sätzlich dann, wenn sie als Beschuldigte vernommen werden sollen, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und zunächst einen Verteidiger zu konsultieren. Nur dieser kann, nach erfolgter Akteneinsicht, beur-teilen, ob ein strafrechtlich erhobener Vorwurf auch zu beweisen sein wird.

 

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  • Jugendstrafrecht
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  • Zeugenbeistand
  • Vertretung von Opfern als Nebenkläger
  • Straftaten in Verbindung mit dem Aufenthaltsgesetz